Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlung 2021

"Digitale Finanzmärkte - Analoges Recht?" - PD Dr. Dieckmann


Die Ringvorlesung „Automatisierte Systeme“ startete am 12. Januar mit einem Vortrag von PD Dr. Andreas Dieckmann mit dem Thema „Digitale Finanzmärkte, analoges Recht? – Zur digitalen Transformation des Kapitalmarktrechts“ in das Jahr 2021.


Dr. Andreas Dieckmann begann seinen Vortrag mit einer Bestandsaufnahme des einerseits voll elektronisch, also digital ablaufenden Wertpapierhandels und dem analogen Charakter des Kapitalmarktrechtes in Bezug auf die Übertragung von Wertpapieren als realkörperlichen Sachen andererseits. Auch wenn nach § 2 Abs. 1 WpHG die Eigenschaft als Wertpapier seine Verbriefung in einer Urkunde an sich nicht voraussetzt, sind Wertpapiere nur dann umlauffähig und damit auf den Finanzmärkten handelbar, wenn sie gutgläubig erworben werden können. Das ist nach deutschem Recht aber nur bei Wertpapieren als realkörperliche Sachen möglich. Dieckmann vertrat die These, dass sich über blockchainbasierte Kryptotoken der erforderliche gutgläubige Erwerb von Wertpapieren digital abbilden lassen und es dadurch nicht zu einer digitalen Transformation des Kapitalmarkts, sondern auch des Kapitalmarktrechts komme.


Obwohl das Kapitalmarktrecht zum großen Teil aus öffentlich-rechtlichen Regelungen besteht, richten sich die tatsächlichen Abläufe rechtlich nach dem Zivilrecht. Dieses steht einem Wertpapier ohne Urkunde dadurch im Wege, dass ein gutgläubiger Erwerb an Forderungen und Rechten, die Gegenstand der Wertpapiere als Schuldtitel oder Aktien sind, ausgeschlossen ist. Erst wenn diese verbrieft sind, ist ein gutgläubiger Erwerb möglich, und es kann eine gesteigerte Umlauffähigkeit bei gleichzeitiger Anonymität auf dem Kapitalmarkt erreicht werden. Denn nur durch die Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs könne angesichts der Anonymität der Marktteilnehmer das notwendige Vertrauen geschaffen werden.


Dieckmann zeichnete anschließend die historische Entwicklung der Wertpapierpraxis anschaulich nach. Wo anfangs noch jedes einzelne Wertpapier in einem Depot lagerte, um durch die verwahrende Bank als mittelbaren Besitzer eine vereinfachte Übergabe bei der Eigentumsübertragung zu ermöglichen, wurde diese Praxis immer weiter optimiert. Heutzutage liegt bei den Zentralverwahrern nur noch eine einzige Dauerglobalurkunde, an denen die Inhaber Miteigentum nach ihren Anteilen haben.


Die Problematik dieser Praxis liegt zum einen darin, so Dieckmann weiter, dass der mittelbare Besitz gemäß § 868 BGB an sich nur zeitlich begrenzt möglich sein sollte. Der Eigentümer des Wertpapiers müsste also jederzeit die Herausgabe verlangen können, was mit dem Charakter der verwahrten Wertpapiere als Dauerglobalurkunden aber nicht vereinbar ist. Diese rechtliche Problematik des Wertpapierhandels wird noch dadurch verschärft, dass faktisch eine Änderung der Inhaberschaft durch Umbuchungen auf den Depotkonten von Erwerber und Veräußerer vorgenommen wird. Die Umbuchung entspricht damit der an sich erforderlichen sachenrechtlichen Übergabe, wodurch der Kontobuchung in den Augen der Beteiligten Rechtsscheinscharakter zukommt, ähnlich einer Registereintragung. Einer solchen Buchung fehlt es jedoch an der im Sachenrecht notwendigen Publizität.


Daraufhin kam der Vortragende auf den Regierungsentwurf zu Einführung von elektronischen Wertpapieren zu sprechen, der für rein elektronische Schuldverschreibungen, also für Aktien gerade nicht, ein zentrales Wertpapierregister als Lösung vorsieht, ggf. auch mittels Blockchain. An dieser Stelle sieht Dieckmann die größte Schwäche des Entwurfes, denn eine Blockchain zeichne sich gerade durch ihre Dezentralität und die Nutzung kryptographischer Verschlüsselung aus. Diese wird aber nicht ausgenutzt.


Seiner Ansicht nach gäbe es die Möglichkeit, dass ein blockchainbasiertes Wertpapier, ganz konkret ein sog. Investment-Token, durch die öffentliche, sichere Protokollierung jeder Buchung eine ausreichende Publizität gewährleisten könne. Der zur Übertragung der Inhaberschaft erforderliche, private Schlüssel könne mit Hilfe einer solchen Blockchain dasselbe Vertrauen schaffen, wie es ein öffentliches Register erfährt. Der Vorteil gegenüber der Registerlösung des Regierungsentwurfs liegt vor allem darin, dass dort nur der Eingetragene als Inhaber des Wertpapiers gilt und die Übergabe weiter in der jeweiligen Buchung liegt. In der dezentralen Blockchain-Lösung läge sie in der Macht, über das kryptographische Verfahren dem Erwerber eine Einbuchung des zu übertragenden Wertpapiers auf sein blockchainbasiertes „Konto“ zu verschaffen und ihn so zum Inhaber des Wertpapiers zu machen. Als neuer Inhaber des blockchainbasierten Wertpapiers wäre der Erwerber damit auch dessen Berechtigter.


Auch Kritikpunkte an der Abwicklung des Wertpapierhandels über blockchainbasierte Krypto-Token sprach Dieckmann an. So könnte durch die fehlende Rolle eines Intermediärs der Anlegerschutz sinken. Die Verwirklichung des Anlegerschutzes sei insofern jedoch nicht Aufgabe des Zivilrechts, sondern des Aufsichtsrechts. Eine Digitalisierung des Kapitalmarktrechtes sei daher durchaus auf der Grundlage von blockchainbasierten Krypto-Token möglich.


Anschließend beantwortete Dieckmann Nachfragen zu unterschiedlichsten Aspekten seines Vortrags. So ging er darauf ein, dass die umweltspezifische Nachhaltigkeit von Blockchains im Regierungsentwurf keine ausdrückliche Rolle gespielt habe. Diese Kritik gäbe es zwar, doch vermutlich wollte der Gesetzgeber die weitere Entwicklung in anderen Ländern abwarten, bevor es eine „große“ Lösung zu elektronischen Wertpapieren gäbe.


Weitere Nachfragen behandelten den Anlegerschutz, die Nutzung der Blockchaintechnologie für Register generell, den beschränkten Anwendungsbereich des Referentenentwurfes, der Aktien ausschließt und der Frage nach der Verantwortlichkeit für solche Krypto-Token. 

Mitgliederversammlung 2020

Am 21. Januar 2020 fand um 18:00 Uhr st. die Mitgliederversammlung in Raum  1426 Gebäude 1502, Königsworther Platz 1, 30165 Hannover statt.


Im Anschluss an die Mitgliederversammlung fand um 19:00 Uhr in demselben Raum ein öffentlicher Vortrag von Frau Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard), TU Darmstadt zum Thema „Recht(swissenschaft)liche Herausforderungen einer ‚Drohnenwelt‘“ statt.


Abstract:

„Es ist mehr als wissenschaftliche Science-Fiction: „(Luft-)Drohnen“ werden die Welt, so wie wir sie kannten, verändern und einen erheblichen Einfluss auf unser Leben haben. Unsere Um- und Mitwelt werden diese Vertreter „künstlicher Intelligenz“ mit uns – vor den „(Boden-) Drohnen“ des automatisierten Fahrens – teilen. Damit ist „(Luft-) Drohnenrecht“ nicht nur eine Herausforderung für das deutsche und europäische Luftverkehrsrecht, sondern auch etwa für das Eigentumsrecht, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das (IT-) Sicherheitsrecht und das Umweltrecht. Zentral für diejenigen, die „(Luft-) Drohnen“ nutzen wollen, sind die Chancen (etwa in der „(Luft-)Drohnenlandwirtschaft“ in allen Stufen der Wertschöpfungskette, im Katastrophenschutz, in der Logistik bis zum Einsatz von Drohnen durch die Polizei (Art. 47 BayPAG)). Zentral für diejenigen, die mit „Drohnen“ ihre Umwelt nicht teilen wollen, ist der Überwachungsdruck. Die Rechtsnatur dieses „Risk of Chill“ als Eingriff in Grundrechte und die Abwehransprüche gegen solche Eingriffe lassen sich in der Rechtsprechung der jüngeren Vergangenheit zu stationären Videokameras und Kameraattrappen nachweisen. Zusammenfassend: Sei es die Freiheit wie Befugnis „Drohnen“ fliegen zu lassen oder die Pflicht, diese zu dulden – „Drohnen“ gehen alle Bürger und Bürgerinnen an.

Die Staatsrechtslehrerin Prof. Dr. Viola Schmid wählt deswegen einen Citizen Science-Ansatz und will zusammen mit dem Publikum Chancen und Risiken szenarienorientiert und analytisch diskutieren und eine Forschungs-/Lehragenda konturieren. Auch ihre Faszination will sie in einem offenen Format teilen, zu der die Zuhörer/innen als „Citizen Scientists“ eingeladen werden, Business Options/Cases und Legal Challenges aus ihrer Sicht zu präsentieren. Als Ergebnis der Veranstaltung würde sie eine SWOT-Matrix festhalten wollen.“


Im Anschluss fand ein Abendessen in lockerer Atmosphäre statt, bei dem sich Mitglieder, Zuhörer und Interessierte kennenlernen und austauschen konnten.

Mitgliederversammlung 2019

Die Mitgliederversammlung findet am 29. Januar 2019 um 18:15 Uhr in Raum 004 Gebäude 1507 (Hörsaalgebäude), Königsworther Platz 1, 30165 Hannover statt.


Im Anschluss fand um 19:15 Uhr die Auftaktveranstaltung der Ringvorlesung „Automatisierte Systeme“ statt.


Herr Rechtsanwalt Dr. Mathias N. Schubert referierte zum Thema „Wettbewerb der Gesetzgeber - UK Automated and Electric Vehicles Act“. Im Anschluss an den Vortrag bestand für die zahlreichen Zuhörer bei Getränken und Knabbereien die Möglichkeit, in entspannter Atmosphäre ins Gespräch zu kommen. Zudem gab es für jeden Zuhörer zwei Ausgaben der Zeitschrift Multimedia und Recht, die freundlicherweise zur Verfügung gestellt wurden.


Die Ringvorlesung wird vom Interdisziplinären Institut für Automatisierte Systeme e.V. (RifaS) in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Zivilrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (Prof. Buck-Heeb) und dem Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Zivil- und Handelsrecht (Prof. Oppermann) durchgeführt.


Die nächsten Vorträge der Ringvorlesung finden im Sommersemester 2019 statt.

Mitgliederversammlung 2018

Am 15. Mai 2018 findet um 18:30 Uhr in Raum 005 Gebäude 1507 (Hörsaalgebäude), Königsworther Platz 1, 30167 Hannover die Mitgliederversammlung für das Jahr 2018 statt.


Im Anschluss finden zwei öffentliche Vorträge statt.


Herr Rasmus Robrahn spricht zum Thema „Datenschutzrechtliche Problemstellungen des automatisierten Fahrzeugs“.


Über den Referenten liegen uns folgende Informationen vor:

„Rasmus Robrahn studierte Rechtswissenschaften an der Universität Kiel. Nach erfolgreichen Abschlusses der beiden juristischen Staatsprüfungen wurde er 2015 wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, wo er u.a. für die Forschungsprojekte iKoPA (integrierte Kooperationsplattform für automatisierte Elektrofahrzeuge) und SeDaFa (Selbstdatenschutz im vernetzten Fahrzeug) tätig war und jeweils die datenschutzrechtlichen Aspekte bearbeitete. Seit September 2017 ist er als Referent für zukünftige Technologien bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen tätig und bearbeitet auch in diesem Rahmen datenschutzrechtliche Fragestellungen zum vernetzten Fahrzeug.“


Hieran anschließend freuen wir uns über einen Vortrag von Herrn Bernhard Müller-Beßler zu dem Thema „Autonomes Valet Parken (AVP)“.

Herr Müller-Beßler ist Geschäftsführer und Co-Founder der Promotives GmbH, Braunschweig.


Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen.

Mitgliederversammlung 2017

2017 fand die Gründungsversammlung des Interdisziplinären Instituts für Automatisierte Systeme e. V. (RifaS) statt.

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